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Az XII ZR 62/06: Mietminderung ist generell bei allen Immobilien-Anmietungen möglich 5.09.08 19:49 Alter: 2 yrs Kategorie: Immo-News
Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat geurteilt, dass generell immer bei der Anmietung von Immobilien auch ein Mietminderungsrecht besteht. Dementsprechend sind Vertragsklauseln, die ein Minderungsrecht ausschließen, unwirksam. Das gilt auch bei der Anmietung von Gewerbe-Immobilien. Im konkreten Fall war im Vertrag festgelegt worden, dass ein Minderungsrecht nicht vorliegt, wenn der Vermieter die Beeinträchtigung nicht zu vertreten hat. Es kam dann aber nach einiger Mietzeit zu erheblicher Lärmbelästigung durch Abriss eines Gebäudes in der Nachbarschaft. Der Vermieter verweigerte das Recht auf Mietminderung. Laut Bundesgerichtshof ist es zwar möglich, das Mietminderungsrecht einzuschränken, aber nicht, es völlig auszuschließen.
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