Az I-24 W 53/08: Schwere Erkrankung des Mieters rechtfertigt keine fristlose Kündigung
18.09.08 16:46
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Kategorie: Immo-News


Das OLG Düsseldorf hat entschieden, dass es auch für Mieter mit einer schweren Krebserkrankung kein Recht auf eine fristlose Kündigung eines Gewerbemietvertrages gibt.

Im konkreten Fall hatte ein Geschäftsmann einen Mietvertrag fristlost kündigen wollen, weil er aufgrund seiner Erkrankung nicht mehr in der Lage gewesen sein, das Geschäft fortzuführen. Das OLG sah dies nicht so, sondern befand, dass der Mieter auch in solchen Fällen das persönliche Verwendungsrisiko trage.

Die Richter stellten auch fest, dass selbst im Wohnungsmietrecht mit seinen deutlich mieterfreundlicheren Regelungen dem Mieter kein Recht zur fristlosen Kündigung eingeräumt wird.

 








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