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Az 11 C 977/07: Fristlose Kündigung nach Störung des Hausfriedens rechtmäßig 5.09.08 19:44 Alter: 2 yrs Kategorie: Immo-News
Eine fristlose Kündigung nach wiederholter erheblicher Störung des Hausfriedens durch nächtliches Abspielen überlauter Musik ist rechtmäßig. So hat das Landgericht Coburg entschieden. Im konkreten Fall hatte ein Mieter trotz Abmahnung wiederholt in der Nacht laute Musik abgespielt. Daraufhin hatte der Vermieter eine fristlose Kündigung ausgesprochen. Das Gericht urteilte, dass es dem Vermieter nicht zuzumuten ist, das Mietrechtsverhältnis nach der Störung des Hausfriedens fortzuführen. Es sah auch als unerheblich an, dass der Mieter nach der Kündigung sein störendes Verhalten eingestellt hatte und gab der Räumungsklage statt.
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